Wegen Fortbildung
ist unser Büro am Mittwoch, 12. Februar 2025, nícht besetzt.
Immobilienerwerb per Erbbaurecht
Quelle: focus.de
Wohnungen vom Makler sind nicht immer teurer
Einen Artikel über das Ergebnis einer Studie zum Thema lesen Sie bitte vollständig in der NZ vom 03.06.2020.
Marktpreiseinschätzung
im Rahmen eines ordentlichen Maklerauftrags mit dem Ziel, Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Konditionen zu verkaufen, ist es für uns von jeher selbstverständlich, den uns von Ihnen anhand gegebenen Wunschverkaufspreis im Wege einer Marktpreiseinschätzung zu prüfen. Es ist schließlich in Ihrem wie in unserem Interesse, Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis - also weder überteuert (dann wird sie unverkäuflich) noch unter Marktwert - zu verkaufen. In diesem Falle erhalten Sie diese Leistung innerhalb des erteilten Maklerauftrags ohne zusätzliche Kosten.
Wenn Sie der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie zwar interessiert, ohne an uns einen schriftlichen Maklerauftrag zum Verkauf Ihrer Immobilie zu erteilen, ist diese Dienstleistung kostenpflichtig. Wir berechnen hierfür pauschal 250,00 EUR inklusive geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich in jedem Fall um eine SCHÄTZUNG handelt, nicht um ein detailliertes Verkehrswertgutachten.
Aktuelles BGH-Urteil: Schrottimmobilien müssen saniert werden
- auch gegen den Widerstand der Eigentümer.
Quelle: www.rnd.de
Bund und Länder prüfen Verzicht auf Grunderwerbssteuer
Den vollständigen Artikel lesen Sie bitte bei
Wir stellen ein
- Mitarbeiter (m/w/d) für Aufgaben in Makler- und Verwaltungsbereich
- Finanzbuchhalterin
Wir bieten Ihnen attraktive Konditionen.
Wodurch können Sie uns überzeugen?
Schreiben Sie uns - wir sind gespannt auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.